Planung und Genehmigung

schnell und rechtlich abgesichert

In der Umsetzung einer neuen Steganlage sind Planung und Genehmigungsverfahren wichtige Bestandteile. Unsere erfahrenen Mitarbeiter beraten und begleiten Sie für jegliche Baumaßnahmen weltweit.

Sobald der Austausch Ihrer Idee stattgefunden hat, erarbeiten wir einen Entwurf und erste Kalkulationen des benötigten Budgets. Mit Ihrem Einverständnis wird dann in regelmäßiger Abstimmung mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, der zuständigen Fischerei- sowie der Umweltbehörde die Planung vorangetrieben.

Wir kümmern uns um statische Berechnungen mittels unserer guten Vernetzungen zu anerkannten Statikern und Prüfingenieuren. Das erstellte Zertifikat sowie alle anderen erforderlichen Unterlagen werden dann von uns zur Genehmigung eingereicht.

Wir stehen an Ihrer Seite!

Wasserrechtliche Genehmigung

Um bauliche Anlagen an und in Gewässern zu errichten und zu betreiben, benötigen Sie stets eine wasserrechtliche Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde. Aufgrund der Konzentrationswirkung fließen Genehmigungen der zuständigen Naturschutzbehörde in die wasserrechtliche Genehmigung mit ein.

Diese ist für sämtliche Steganlagen, Uferbefestigungen, Anbindpfähle und vergleichbare Bauvorhaben in, an, unter und über Gewässern bei der zuständigen Wasserbehörde zu beantragen.

Möchten Sie jedoch eine solche Anlage beseitigen, ist keine wasserrechtliche Genehmigung notwendig.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gern! Zu den Kontaktinformationen hier entlang.